Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abwicklung und Begleitung von Baumaßnahmen aller Art bei Renovierung, Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden, insbesondere im Bereich Sanitär, Klima, Heizung und Klempnerei. Weitere Gegenstände sind die Projektierung von Bauvorhaben sowie baunahme Dienstleitungen unter der Voraussetzung, dass keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Weiterer Gegenstand ist der Im- und Export und Handel mit nichterlaubnispflichtigen Waren aller Art, erlaubnisfreie Transporttätigkeiten sowie das Betreiben einer Kindertagesstätte.