Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Unternehmensberatung, insbesondere für Vermögensverwalter und andere Finanzdienstleister, die Durchführung von Veranstaltungen und die Vorhaltung von Räumlichkeiten nebst dazugehöriger Infrastruktur.