Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der technischen und kaufmännischen Verwaltung von Gebäuden, die in der Hauptsache der Unterbringung von älteren Menschen dienen sowie die Erbringung von Leistungen zur Entlastung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen und insbesondere Pflegebedürftigen im Sinne von § 45b SGB XI. Des Weiteren die Übernahme allgemeiner hauswirtschaftlicher Dienste und Betreuungsdienste im Rahmen von Service und betreutem Wohnen, zum Beispiel Betreiberschaft einer Küche, Betreiberschaft einer Waschküche und das Stellen einer Hausdame zur Koordination und Durchführung von Freizeitangeboten.