Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der oder die Geschäftsführer ist/ sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Erstellung, die Veröffentlichung und der Vertrieb von eigenen Produkten und Medienangeboten, die Vermittlung von Print- und Online-Anzeigen sowie sämtlicher sonstiger Werbeformen, der Betrieb von Online-Angeboten und Datenbanken, die Beratung von Unternehmen aus dem Bereich des Eisenbahnwesens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften