Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung von Ingenierus- und Beratungsleistungen aller Art, insbesondere zu energie-, klima- und umweltrelevanten Fragestellungen und der damit einhergehenden Digitalisierung bzw.
Bereitstellung digitaler Lösungen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und die Verwaltung des eigenen Gesellschaftsvermögens sowie Managementtätigkeiten in und für andere Unternehmen