Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art und insbesondere an solchen Unternehmen, die im Bereich der Schnittstellen von Medizin, Mikrobiologie und Technologie tätig oder an solchen Unternehmen ihrerseits beteiligt sind. Die Gesellschaft kann nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen im In- und Ausland Unternehmen errichten, gründen und erwerben, sich an in- und ausländischen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand statt ausschließlich durch die Beteiligung an anderen Unternehmen auch durch eigene operative Tätigkeit verfolgen.