Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
IT-Dienst- und Werkleistungen, Aufbau und Inbetriebnahme von TK-Anlagen, IT-Beratung und -Schulung, der Handel mit Waren aller Art (ausgenommen erlaubnispflichtige), insbesondere technische Geräte, Software, Wartung und Reparatur von IT-Geräten, TK-Anlagen (untergeordnet; Reparatur durch Austausch von Modulen - keine Lötarbeiten) sowie Verwaltungs- und Geschäftsführertätigkeiten als Komplementärin einer GmbH & Co. KG.