Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten, Verwalten, Kaufen und Verkaufen von Immobilien, weiterhin alle Geschäfte und Dienstleistungen, die dem Unternehmen in diesem Zusammenhang förderlich sind.
Zweck der Gesellschaft ist weiter die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme von der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.