Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Lackierung, Instandsetzungsarbeiten sowie der An- und Verkauf von/an Kraftfahrzeugen. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der Handel mit Waren aller Art sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften aller Art soweit für diese Geschäfte nicht eine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist.