Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens sind
a) die Erbringung von Dienstleistungen anlässlich der Einrichtung elektronischer Netzwerke und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
b) der Ankauf, Verkauf, die Verwaltung und Betreuung von Grundstücken;
c) die Vermittlung von An- und Verkaufsverträgen für Grundstücke;
d) die Erwachsenenbildung und Schulung und private Arbeitsvermittlung;
e) Hausmeisterdienstleistungen;
f) Raumausstattertätigkeiten;
g) Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nach § 34 a GewO.