Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Fliesen-Bollmann Natursteinwerk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neustadt in Holstein oder einer anderen, ebenfalls noch zu gründenden Gesellschaft, deren Tätigkeit die industrielle Fertigung von Natursteinen und deren Verkauf sowie Fliesen- und Grabmalhandel ist.