Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Reinigungsleistungen, insbesondere die Industriereinigung, Durchführung von Kleinstreparaturen, Prodkuktionshilfe, Hausmeisterservice, Arbeitskräfteüberlassung sowie alle im Zusammenhang mit den aufgeführten Dienstleistungen verbundenen zulassungsfreien Tätigkeiten.