Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst in Deutschland sowie im Ausland:
- sämtliche industriellen und kommerziellen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Großhandel, Zwischenhandel, Einzelhandel, sowie Vermietung und Wartung von Akustik-, Ton- und Lichtausstattungen und die Bereitstellung von technischem Personal;
- sowie allgemein sämtliche Maßnahmen, kaufmännischer, industrieller Art, betreffend Mobilien und Immobilien, die direkt oder indirekt mit dem vorstehend genannten Unternehmensgegenstand zusammenhängen.