Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Bewertung, die Vermietung, die Verpachtung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen und sonstigen Rechten im In- und Ausland für eigene Rechnung, der Aufbau, die Strukturierung und Verwaltung von Portfolios mit Grundstücken und/oder grundstücksgleichen oder sonstigen Rechten aus dem In-und Ausland auf eigene Rechnung und alle damit in Zusammenhang stehenden und/oder dem Geschäftszweck dienenden Geschäften. Die Gesellschaft kann auch Beteiligungen und Kooperationen jeglicher Art an und mit anderen Unternehmen und Gesellschaften eingehen.