Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei der W. F. Stoltenberg Handelsgesellschaft mbH & Co. KG in Lasbek, deren Gegenstand der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Getreide- und Futtermitteln, Saatgut sowie Düngemitteln ist und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.