Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
a) der Handel mit Wertpapieren inkl. Derivaten (z. B. Aktien und Optionen) auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen (Nostrohandel) mit dem Kapital der Gesellschaft.
b) Das Anleiten und Lehren sowie fortlaufende Informieren (im Sinne eines Mentors) von privat- und juristischen Personen zur Thematik des Wertpapierhandels, Börsen- und Kapitalmarktinformationen zum Zweck des Erlangens der eigenen Einschätzungs- und Entscheidungsfähigkeit der privaten - und juristischen Personen hinsichtlich der Vermögenslage bzw. Investitionen an den Kapitalmärkten. Eine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.