Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass mehrere Geschäftsführer nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Management Consulting mit internationalen Geschäftsverbindungen. Weiterer Gegenstand ist die Entwicklung, die Produktion sowie der Handel von Lebensmittelzutaten aller Art und die Beteiligung an anderen Unternehmen.