Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Veranstaltung von Gastronomieevents einschließlich Getränkeservice und Catering und die Vermietung von Eventequipment, der Betrieb von Gaststätten, die Herstellung und der Verkauf von Spielzeug, Möbeln und Dekorationsartikeln aus Holz und die Ausübung von Hausmeistertätigkeiten im Innen- und Außenbereich.
Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, die einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verfolgen, und Tätigkeiten für solche Unternehmen übernehmen.