Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Beratung, der Verkauf und der Bau von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sowie die Errichtung anderer Hoch- und Tiefbauten, daneben auch Tätigkeiten als Generalübernehmer, Makler und Bauträger, die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Wohn- und gewerblichen Räumen, aber auch die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen.