Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Programmierung, Inbetriebnahme, der Marketing- und Vertriebsaufbau und die Internationalisierung neuartiger Dienstleistungsplattformen als B-to-B und B-to-C Portale, welche sich an Dritte richten, die einerseits entsprechende Leistungen anbieten, andererseits länder- und sprachübergreifend auf der Suche nach entsprechenden Leistungsangeboten sind und zu diesem Zweck Recherchefunktionen zur Verfügung gestellt bekommen.