Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Herstellung, der Umschlag, die Lagerung und der Transport sowie der Handel und Vertrieb inkl. Im- und Export von ungebundenen Baustoffen aller Art, insbesondere von Zuschlagstoffen für den Bahn- und Wasserbau sowie Schlacken aus der Metallhütten-Industrie sowie deren Mischungen, und
das Recycling von diesen Zuschlagstoffen zur Wiederverwertung unter Beachtung aller damit verbundenen gesetzlichen Auflagen, insbesondere Umweltbestimmungen, und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte.