Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
1. Vermittlung von Immobilien.
2. Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung gemäß § 34c Absatz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung.
3. Erbringung von erlaubnisfreien Service- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Software, Marketing und Vertrieb einschließlich der Planung, Gestaltung und Durchführungen von Marketingmaßnahmen aller Art.