Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und Vertrieb von elektronischen Geräten, elektrische und elektronische Apparate und Instrumente, insbesondere für die Musikelektronik; auf Datenträger aufgezeichnete Programme; Musikinstrumente, insbesondere elektrische und elektronische; Musikeerzeugungs- und Klangeffektgeräte, Peripheriegeräte, nämlich Geräte zum Generieren, Aufzeichnen, Verarbeiten, Modifizieren und Wiedergeben digitaler Daten; Synthesizer, Keyboards und Teile dieser Waren; sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung.