Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Abrechnung aller Rezepte von GKV-versicherten Personen mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Unfallversicherungsträgern sowie sonstiger Kostenträger nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Arzneilieferverträgen. Weiterin ist die Gesellschaft berechtigt, betriebswirtschaftliche Beratungen vorzunehmen sowie Anteile zu halten, Vermögensverwaltungen und Vermietungen vorzunehmen und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten durchzuführen