Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Marketingkommunikation, Entwicklung und Vertrieb von Software, Erstellen von Geschäftskonzepten, Beratungen und Schulungen zu den Themen Marketing, Einsatz von Software sowie zur Bereitstellung und Verwertung und Auswertung von internetbasierten Informationssystemen.