Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung, Vermittlung und Vermarktung von multimedialen Werbeträgern und Informationssystemen, insbesondere für den Einsatz in
öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Erstellung und Vermarktung von visuellen Werbespots und Informationssendungen einschließlich deren Vermittlung an werbetreibende Firmen und Markenartiklern. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, führen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.