Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Garms Camping Anlagen GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die eigene Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung ist, und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Garms Ostseecamping GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck das Betreiben von Campingplatzen ist.