Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gesellschaftszweck wird verfolgt durch: Errichtung und Betrieb von staatlich genehmigten Schule, Kindergärten und Horteinrichtungen in freier Trägerschaft, - Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die die musische, künstlerische, sportliche, geistige und soziale Bildung von Kindern und Jugendlichen fördern, - Förderung anderer vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Einrichtungen, die sich die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe zum Ziel gesetzt haben