Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb eines Umspannwerks sowie die Vermarktung von elektrischer Energie, die durch die Windkraftanlagen in den Eignungsgebieten Nr. 314 gem. Teilfortschreibung 2012 des Regionalplanes für den Planungsraum II zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung sowie angrenzender Windkraftkonzentrationszonen erzeugt wird. Soweit für die Errichtung des Umspannwerks notwendig, ist die Gesellschaft berechtigt, Grundstücke zu erwerben.