Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Systemanalysen und -beratungen sowie Netzwerkplanungen bei und für Unternehmen,
- Verkauf von Computerhardware, insbesondere qualitativ hochwertige, und Netzwerken,
- Erstellung und Verkauf von (individual-) Software und Softwaredokumentation,
- Verkauf und Installation von Standardsoftware,
- Durchführung von Schulungen zu Softwareprodukten aller Art, insbesondere Autocad, sowie Erstellung von Schulungsunterlagen und Lernprogrammen,
- Erbringung weiterer EDV- Dienstleistungen wie z.B. Präsentationsgestaltung, sowie sämtliche damit verbundenenTätigkeiten einer juristischen Person, soweit diese keiner Erlaubnis bedürfen