Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Handel mit Motorrädern und Kraftfahrzeugen aller Art, die Produktion und der Vertrieb von Kfz-Teilen, das Tuning von Fahrzeugen, die Herstellung von und der Handel mit Booten und Bootszubehör sowie der Handel mit Gebrauchsgütern des täglichen Lebens und Baustoffen aller Art, insbesondere gegenüber Endverbrauchern.