Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Konzipierung und Realisierung sowie Betreuung und Vermarktung von Internetportalen aller Art und alle mit dem Online-Marketing im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, Bereitstellungen von Tarifinformationen und Vermittlung, insbesondere von Telekommunikationsverträgen, sowie Vertrieb von Werbeplatzierung im Online- und Printsegment. Ferner auch die Beratung von Unternehmen hinsichtlich technischer Aspekte sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Medienberatung und Erstellung redaktioneller Inhalten.