Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Erwerb, Nutzung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen, b) Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen gleicher Art, c) Vermittlung von Immoblien, d) Verwaltung von Immobilien, e) Beratung in Immobilienangelegenheiten.