Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken, die Erschließung, Aufbereitung und Bebauung von Grundstücken mit Wohn- und Gewerbebauten, der Vertrieb und die Vermittlung von unbebautem und bebautem Grundbesitz, die Verwaltung von Wohn- und Gewerbebauten, die Erbringung und Vermittlung von Serviceleistungen für Immobilien sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.