Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung als alleinige Komplementärin der Kommanditgesellschaft in Firma Harald und Maren Bornschein GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hamburg, die die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung der Grundstücke Maimoorweg 46 - 48 in Hamburg-Bramfeld und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zum Gegenstand hat.