| Gegenstand | Folgende Dienstleistungen und der Betrieb von mit diesen im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäften:
a) Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und Bausparverträgen;
b) Vermittlung von Investmentfondsanteilen und damit in Zusammenhang stehende Anlageberatung, die im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfolgen. Vermittelt werden Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, und/oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt |