Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere die Übernahme der Rechtsstellung des Komplementärs bei der Havemann & Sohn GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden oder ihn fördernden Maßnahmen zu treffen, insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.