Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und die Vermittlung von Waren und Gütern jeglicher Art im Rahmen von Im- und Exportgeschäften, insbesondere der Handel mit Komponenten und Endprodukten für Maschinenbauindustrie, sowie die Beratung und Betreuung von Unternehmen im Rahmen der vorgenannten Geschäfte, ferner die Erbringung von Dienstleistungen für ausländische Gesellschaften im Inland sowie für inländische Gesellschaften im Ausland.