Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, die Vermarktung, der Handel insbesondere der Import und Export, der internationale Vertrieb von Arzneimitteln, medizinischer Produkte, Kosmetikartikeln und ähnlichen Produkten und damit einhergehend die Anbietung von allen Dienstleistungen für die Pharmaindustrie einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, gewerbliche und zulassungsrechtliche Dienstleistungen.