Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens von Beteiligungen an anderen Unternehmen - auch als alleinige Komplementärin, insbesondere an der Kommanditgesellschaft in Firma J + O Uhlenhorster Lofts Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, die den Erwerb, die Entwickung, die Verwaltung und die
Verwertung von Immobilien nur im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere im Hamburger Stadtteil Uhlenhorst und in dessen näheren Umgebung zum Gegenstand hat - sowie der Erwerb und die Veräußerung solcher Beteiligungen bzw. Objekte . Ausgenommen sind erlaubnispflichtige
Tätigkeiten jeder Art.