Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
- Verlegung und Montage von Kommunikationsleitungsnetzen und Datennetzen
- Installation und Wartung von Nachrichten-, Daten- und Kommunikationsübertragungssystemen
- Fehlerortung und Störungsbeseitigung an Telefon-, Funk- und ähnlichen Kommunikations-
und Steueranlagen sowie an Datennetzen und Datentechnik
- Handel und Installation von Telefon-, Funk-, Satelliten-, Antennen- und Datentechnik.