Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel (An- und Verkauf), der Im- und Export, die Vermietung und die Vermittlung von klassischen Automobilen und Sammlerfahrzeugen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Ferner ist Gegenstand die Kaufberatung für Käufer und Besitzer von Sammlungen sowie Kundenveranstaltungen und Marken-Clubtreffen.