Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art sowie Informationsbeschaffung am Kapitalmarkt und Durchsetzung von Rechten, ausgenommen genehmigungs- bzw. erlaubnisbedürftige Tätigkeiten. 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Verwaltung eigenen Vermögens.