Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erbringung von Pflegedienstleistungen jedweder Art. Im Rahmen der Erbringung stationärer Pflegeleistungen ist der Aspekt des Wohnens von grundlegender Bedeutung: Das individuell abgestimmte Wohnumfeld ist wesentlich für das Wohlbefinden des Einzelnen, sodass die Aspekte Pflege und Wohnen als Dienstleistungsbereiche eng verzahnt werden.