Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art im Bereich des Sports, insbesondere die Beratung von Sportlern und Vereinen in wirtschaftlichen Fragen, die Vermittlung von Berufssportlern, die Unterstützung von Berufssportlern bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Versicherungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Maßnahmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz bedürfen.