Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien jeder Art, die Vermittlung von Finanzierungen/Darlehen für Dritte inklusive Tilgungsersatzlösungen, der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Versicherungen, die Projektplanung und Projektierung von Bauvorhaben jeder Art, die Durchführung von eigenen Bauträgermaßnahmen und die Begleitung von Baumaßnahmen, Übernahme von Consultingaufträgen im Rahmen von Immobiliengeschäften sowie die Verwaltung von Immobilienbeständen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Des weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, Franchiserechte zu vergeben und zu erwerben.