Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Gesamtvertretungsbefugnis kann beschlossen werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Haltens von Beteiligungen (insbesondere der Beteiligung an der Paniceus GmbH, Lübeck sowie ihrer Tochtergesellschaften) im eigenen Namen und für eigene Rechnung.