Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Aufbereitung von Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen für die ursprünglichen oder andere Zwecke, die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Sekundärrohstoffen und Recyclingprodukten, die energetische Verwertung und Aufbereitung von Abfall, das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln mit Abfällen, Dienstleistungen zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen, die Entwicklung und Vermarktung neuer Verwertungsformen für Landschaftspflegeabfälle, sonstige Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewinnung von Solar-, Hydro- und Bioenergie und sonstige Verwertung nachwachsender Rohstoffe sowie die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens.