Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass mehrere Geschäftsführer nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Die Ermächtigung der Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, kann erteilt oder widerrufen werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen sowie sonstige Institutionen im Bereich der Organisation, Betriebswirtschaft und Technik. Weiterhin werden Seminare und Schulungen auf den Gebieten Projekt- und Programm-Management, Geschäftsprozessmanagement, Unternehmensorganisation und -entwicklung, Betriebswirtschaft sowie Software-Anwendungen durchgeführt und Software-Anwendungen entwickelt, betrieben, verkauft und gewartet.