Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Entwicklung von Software aller Art, insbesondere im Bereich Logistik sowie das Online Marketing und alle jeweils damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind und die Beteiligungen an anderen Unternehmen.